Kennzeichen NW: Zulassungsbezirk Neustadt a. d. Weinstr. & digitale Abwicklung
Steckbrief zum Unterscheidungszeichen NW
Das amtliche Unterscheidungszeichen NW wird im Zulassungsbezirk Neustadt a. d. Weinstr. (Rheinland-Pfalz) ausgegeben. Örtlich zuständig ist Stadt Neustadt a.d. Weinstraße. Über die digitale Plattform können Sie für diesen Bezirk freie NW-Wunschkennzeichen reservieren, DIN-geprägte Schilder anfordern sowie Neuzulassungen, Umschreibungen und Außerbetriebsetzungen direkt online einreichen.
Zuständige Kfz-Zulassungsbehörde für das Kürzel NW
Stadt Neustadt a.d. Weinstraße
Hindenburgstr. 9a67433 Neustadt a.d.Weinstraße
Öffnungszeiten: Mo 08:00-16:00, Di-Mi 08:00-14:00, Do 13:00-18:00, Fr 08:00-12:00
Zur i-Kfz-Plattform Neustadt a. d. Weinstr. →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Digitale Plattform-Module für Neustadt a. d. Weinstr. (NW)
Wählen Sie den gewünschten Vorgang für den Zulassungsbezirk Neustadt a. d. Weinstr.:
Zuständige Kfz-Zulassungsbehörde für das Kürzel NW – Neustadt a. d. Weinstr. (1)
Antworten zum Unterscheidungszeichen NW (Neustadt a. d. Weinstr.)
- Welcher Zulassungsbezirk vergibt das Unterscheidungszeichen NW?
- Das amtliche Kfz-Kennzeichen NW gehört zum Zulassungsbezirk Neustadt a. d. Weinstr. im Bundesland Rheinland-Pfalz. Die örtlich zuständige Behörde ist Stadt Neustadt a.d. Weinstraße.
- Wie kann ich freie NW-Wunschkennzeichen online prüfen und reservieren?
- Über die digitale Kennzeichen-Prüfung können Sie Ihre Wunschkombination mit dem Ortskürzel NW (ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) abfragen, verbindlich reservieren und geprägte DIN-Schilder direkt per Post anfordern.
- Sind für Fahrzeuge mit NW-Kennzeichen alle i-Kfz-Vorgänge digital verfügbar?
- Ja. Über die i-Kfz-Plattform für Neustadt a. d. Weinstr. lassen sich Neuzulassung, Halterwechsel, Wiederzulassung, Außerbetriebsetzung (Abmeldung) sowie Adressänderungen durchgehend online ohne Behördentermin abwickeln.
- Darf das NW-Kennzeichen bei einem Umzug oder Halterwechsel übernommen werden?
- Ja. Durch die bundesweite Kennzeichenmitnahme kann ein bestehendes NW-Kennzeichen bei Wohnsitzwechsel oder Umschreibung weitergeführt werden, sofern das Fahrzeug zugelassen bleibt. Neue Schilder sind in diesem Fall nicht erforderlich.
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Alle Kennzeichen-Kürzel in Rheinland-Pfalz →Zuletzt aktualisiert: 25.10.2026.